Als Halteverbotszonen werden Flächen auf öffentlicher Straße (lt. StVO) bezeichnet, die mit einem Halteverbot belegt sind, dh. auf denen weder geparkt noch gehalten werden darf. Die Halteverbotszonen, mit denen wir uns befassen, sind diejenigen die für einen bestimmten Zeitraum belegt werden.
Gerne richten wir Ihnen für Ihren Aus- und/oder Einzugsort Halteverbotszonen ein. Die Bearbeitungszeit beträgt
ca. eine Woche. Selbstverständlich auch, wenn Sie den Umzug selbst in die Hand nehmen wollen.
Kunden, die mit uns Umziehen,
Sonst: