Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Herz-Umzüge

1. Vorbemerkung

 

Die im Umzugsgewerbe gängigen Vertragsbezeichnungen wie Beförderungs- und Transportverträge werden von Herz nicht verwandt. Herz verwendet einzig ein Formular mit der Bezeichnung Angebot/Auftragsbestätigung. Mit der Erstellung des Angebotes werden dem/den Auftraggeber/n die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Angebotes auf dem elektronischen und/oder postalischen Wege zur Kenntnis gebracht. Der/die AG kann/können dieses Angebot durch Unterschrift annehmen. Mit dieser Annahme und der Anzeige der Auftragsbestätigung gegenüber Herz ist der Vertrag zu Stande gekommen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird explizit auf dem/der Angebot/ Auftragsbestätigung hingewiesen und Teile daraus sind auf dem/der Angebot/Auftragsbestätigung abgedruckt. Im fortlaufenden Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Formular Angebot/Auftragsbestätigung Vertrag genannt.

2. Geltungsbereich:  

 

a) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Herz-Umzüge und dem Auftraggeber – nachstehend AG genannt - zur Beförderung von Umzugsgut, dessen Lagerung, Entsorgungsarbeiten sowie Verpackungsarbeiten.

b) Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Vertragsbestandteil.

d) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz von Herz vereinbart.

 

 

3. Allgemeines:

 

a) Herz führt keine Elektro- und/oder Sanitärarbeiten durch. Auch übernimmt Herz keine Umbauarbeiten an Möbeln. Ausnahmen können vertraglich separat vereinbart werden.

b) Werden zwischen dem AG und Herz Sonderarbeiten, wie z. B. Bohrarbeiten, vertraglich vereinbart, so hat der AG die Materialien wie Dübel, Schrauben u. ä. zu beschaffen. Aufgrund der jeweiligen Beschaffenheit von Wänden, Decken, etc. und deren Umstände, die die Arbeiten erschweren, haftet Herz nicht für etwaige Schäden. Bohrmaschinen, Leitern und Werkzeuge stellt Herz zur Verfügung. Sollten spezielle Materialien bei Bedarf vor Ort von Herz besorgt werden müssen, so wird der Zeitaufwand zzgl. berechnet.

c) Informationspflichten des AG und Fahrzeuggestellung. Der Absender unterrichtet Herz rechtzeitig vor der Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die zur Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der AG dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/ Zubehör von Bedeutung ist.

d) Sofern AG und Herz nichts anderes vertraglich vereinbart haben, führt Herz den jeweiligen vertraglich geregelten Auftrag mit einem Lkw und einem Ladevolumen von max. 38m³ aus.

e) Herz bietet Transporte ausschließlich auf für Möbelwagen befahrbaren Straßen an. Für unbefestigte Straßen und Wege gilt als vereinbart, dass das Umzugsgut getragen wird, soweit die Strecke zumutbar ist. Eine dadurch sich ergebenen Verzögerung wird gemäß Punkt  3. Abs. 4 vergütet.

f) Der/die AG stellt/en sicher, dass Herz und ihre Mitarbeiter freien Zugang sowie auf den Zuwegungen einen festen Untergrund zum Lager/Haus/Wohnung der Be- und Entladestellen haben. Bei Abweichungen, die eine Verzögerung oder gar eine Unterbrechung verursachen wird analog Punkt 3 Abs. 4 verfahren.

g) Der/die AG stellt/en sicher, dass während des Umzugs bei den Be- und Entladestellen auf den Zuwegungen und innerhalb der Gebäude ausreichende Lichtquellen zur Verfügung stehen. Bei Abweichungen, die eine Verzögerung oder gar eine Unterbrechung verursachen wird analog Punkt 3 Abs. 4 verfahren.

4. Angebote von HERZ

a) Ein Pauschalangebot von Herz beinhaltet die Leistung einer fest vereinbarten Anzahl an Mitarbeitern und Arbeitsstunden. Festpreise setzen eine vom AG ausgefüllte und unterschriebene Umzugsgutliste und/oder eine Besichtigung des Umzugsgutes durch Herz voraus. Liegt trotz vereinbartem Festpreis am Umzugstag keine korrekte und unterzeichnete Umzugsgutliste des AG vor, ist Herz dazu berechtigt, eine Stundenberechnung vorzunehmen, wenn die angegebene Menge des Umzugsgutes größer als vereinbart und/oder besichtigt ist.

b) Unsere Angebot beziehen sich auf 1 Auszugsadresse und 1 Einzugsadresse mit jeweils einer Tour. Bei jeder zusätzlichen Adresse/ Tour ist Herz berechtigt eine Kilometerpauschale zu berechnen.

c) Der AG ist verpflichtet, das schriftliche Angebot von Herz hinsichtlich aller getätigten Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Am Tage der Auftragsdurchführung entstehen für Leistungen, welche nicht durch Herz schriftlich bestätigt wurden, zusätzliche Kosten für deren Durchführung.

d) Verzögerungen bei der Durchführung des Auftrages, welche der AG zu vertreten hat, sind gesondert zu vergüten. Dies betrifft auch Verzögerungen, auf welche Herz keinen Einfluss hat.

e) Herz behält sich das Recht vor, von der Annahme von Aufträgen abzusehen bzw. seine Erklärung zur Bereitschaft der Durchführung zurückzunehmen, wenn er dies dem AG innerhalb 48 Stunden nach Eingang der vom AG unterzeichneten Auftragsbestätigung schriftlich mitteilt. 

f) Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den AG erweitert, so ist dies zusätzlich zu vergüten.

g) Herz kann einen weiteren Frachtführer bzw. Fahrzeuge einer Fremdfirma zur Durchführung eines Auftrages heranziehen. Bei Vertragsengpässen ist Herz berechtigt Subunternehmer heranzuführen. Dieser haftet für die ordnungsgemäße Aus- und Durchführung. Eine Fremdfirma kommt auch zum Einsatz, wenn ein Gegenstand aus Gewichtsgründen oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für Menschen nicht tragbar ist und dafür Maschinen zum Einsatz kommen müssen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der AG. Fest verankerte Maschinen oder Gegenstände, die bei einer Besichtigung zwecks Kontrolle/Überprüfung der Tragbarkeit, nicht angehoben werden konnten, fallen zum Beispiel ebenfalls darunter.

h) Nachprüfung: Bei Abholung des Umzugsgutes ist der AG verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

i) Beiladungen: Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu händeln sein. Ab der 5. Etage muss ein Aufzug zur Verfügung gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist.

Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind um dieses zu transportieren, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von 40 Euro pro Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.
 
j) Sofern aufgrund eines nicht gewünschten Aufstellen von Halteverbotszonen durch den/die AG ein Ordnungs- bzw. Bußgeld gegen Herz ausgesprochen wird, geht dieses Ordnungs- bzw. Bußgeld zu Lasten des /der AG.
 

5. Vertragsschluss

a) Ein Pauschalangebot mit Festpreisgarantie wird von Herz aufgrund der Angaben des/der AG bezüglich des Umzugsgutes in m³ ohne vorherige Besichtigung abgeben. Das Pauschalangebot beinhaltet die Leistung einer von Herz kalkulierten Anzahl an Mitarbeitern, Arbeitsstunden und einer Kilometerpauschale. Bei Überschreitung der im Angebot/Vertrag festgehaltenen Kubikmeter erhebt Herz eine Zusatzgebühr von 50,00 €/m³. Dies gilt auch bei den Angaben der Gegebenheiten vor Ort.

b) Es besteht kein Erstattungsanspruch seitens des/der AG, wenn bei einem Pauschalauftrag der Auftrag schneller als innerhalb der kalkulierten Stundenanzahl erledigt wird.

c) Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des/der AG und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen von Herz oder einen von Herz beauftragter Frachtführers haben Letztere nicht zu verantworten.

d) Bei einem Pauschalangebot mit Festpreisgarantie verpflichtet sich der/die AG, bei Unzugänglichkeiten an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Halte-/Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der AG an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen LKW bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen, ohne dass dieser verbotswidrig abgestellt werden kann und ist dies am Tage der Auftragsausführung nicht der Fall, so werden die Kosten aufgrund von einem Mehraufwand für die Zeit des be- und/oder entladens von Herz zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, welche als vorhanden angegeben, am Tage der Vertragsdurchführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, mit denen weniger als 50 % der einzelnen Umzugsgüter transportiert werden können.

e) Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist/sind die AG verpflichtet, Herz rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.).

f) Anzeigen und Erklärungen von Herz und des AG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündlich abgegebene Erklärungen und Anzeigen sind unwirksam. Die Auftragsbestätigung per Email durch den AG ist rechtsverbindlich. Aufträge seitens des AG müssen durch Herz bestätigt werden.
 

6. Stornierung / Verschiebung

Werden verbindliche Aufträge seitens des AG storniert, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart: 

 

a) Erteilte Aufträge können innerhalb der ersten 24 Stunden widerrufen werden. Ohne extra kosten.

 

b) Bei Stornierungen sing grundsätzlich 15% der vereinbarten Auftragssumme zur Zahlung fällig.

 

c) Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn werden 30 % der vereinbarten Auftragssumme zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen von weniger als 7 Tagen vor Auftragsbeginn werden 50 % der vereinbarten Auftragssumme fällig.

d) Bei Stornierungen von weniger als 3 Werktagen vor vereinbarten Auftragsbeginn werden 75 % der vereinbarten Auftragssumme zur Zahlung fällig.

e) Bei Stornierungen oder Abbruch am Umzugstag werden 100 % der Auftragssumme fällig. Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform.

f) Sofern der AG 10 Tage vor Beginn des Umzuges eine Terminverschiebung vornimmt, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 % des Gesamtauftrages an. Bei 5 Tagen vor Umzugsbeginn min. 20 % und bei 3 Werktagen vor Umzugsbeginn min. 30 %. Bei einer Verschiebung von bis zu vier Wochen nach vertraglicher Vereinbarung mit einem Fixtermin werden min. 25% der vereinbarten Auftragssumme fällig; bei Verschiebungen von bis zu acht Wochen nach vertraglicher Vereinbarung mit einem Fixtermin werden 50% der Auftragssumme fällig; bei Verschiebungen von mehr als acht Wochen werden 75% der Auftragssumme fällig. Die Gebühren werden am Umzugstag zusammen mit der Auftragssumme fällig.

 

g) Nach einer Verschiebung ist eine Stornierung des Auftrages zu 100% zur Zahlung fällig. Alle anderen Bedingungen sind nichtig.

 

h) Verschiebungen von weniger als 5 Werktagen ist nur mit zustimmung der FA. Herz möglich. Sofern freie Termine vorhanden sind. Der Aufwand / Ausfall kann dem Auftraggeber in Höhe von 75 % des Gesamtauftrages in Rechnung gestellt werden. Verschiebungen / Stornierungen sind sofort fällig.



7. Zahlung

a) Bei Fernumzügen bitten wir um eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes nach Einladen und 50% vor dem Ausladen.

b) Umzüge, die vom Arbeitgeber finz. werden und bei Firmenumzügen bitten wir um Überweisung der Summe vor dem Umzugstag,


c) Die vereinbarte Vergütung ist vor Entladung des Umzugsgutes in bar zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine anders lautende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Banküberweisungen müssen am Umzugstag auf dem Konto von Herz eingegangen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist, auch wenn anders besprochen, sofort die gesamte Summe in bar zu bezahlen.

d) Kommt der AG seiner Zahlungsverpflichtung bei vereinbarter Barzahlung nicht nach, so ist Herz berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten und auf Kosten des AG einzulagern. § 419 HGB findet entsprechend Anwendung.

e) Herz hat wegen aller durch die vereinbarten Verträge begründeten Forderungen ein Pfandrecht an dem Umzugsgut.

f) Soweit der AG gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Vergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an Herz zu zahlen.

g) Bei Umzügen, welche durch Ämter, Behörden oder andere Kostenträger finanziert werden, hat der AG vor dem Beladen des Gutes eine gültige Kostenübernahmebestätigung vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist der AG zur Bezahlung des Vertrages in bar selbst verpflichtet. Die Kostenübernahmebestätigung hat zudem auflagenfrei zu sein.

h) Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung des Möbelspediteurs verrechenbar.

8. Haftungs- und Haftungsausschließungsgründe

a) Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung der Fa. Herz ist lt. § 451e HGB auf € 620,–je Kubikmeter beschränkt. Der AG kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Herz eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der AG.

b) Der AG ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hoch empfindlichen Geräten fachgerecht für den Transport zu sichern. Die Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist nicht Aufgabe von Herz. Die fachgerechte Transportsicherung ist Sache des AG. Herz haftet nicht für Schäden, die infolge einer nicht fachgerechten Transportsicherung am Umzugsgut eintreten.

c) Der AG ist verpflichtet, das Umzugsgut, soweit er keinen fachgerechten Packservice gebucht hat, zu verpacken und Auskünfte zu erteilen, deren Herz zur Erfüllung seiner Pflichten bedarf. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, das Gewicht und die Menge des Umzugsgutes. Der AG ist verpflichtet, Herz rechtzeitig vor der Durchführung der Beförderung über alle Faktoren zur Durchführung des Vertrages zu informieren.

d) Sofern an der Be- und/oder Entlade stelle empfindliche Bodenbeläge oder zerbrechliche Einrichtungsgegenstände vorhanden sind, hat der AG diese entsprechend gegen jede Gefahr der Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen bzw. zu entfernen.

e) Herz haftet nicht für Schäden, welche im Rahmen einer Montage oder Demontage und/oder beim Transport (trotz ausreichender Transportsicherung) an Discountmöbeln und/oder Möbeln in Selbstmontage entstehen. Derartige Möbel sind für wiederholte Montagen nicht robust genug konstruiert. Der AG akzeptiert zudem Schäden, welche im Verschleiß oder Alter eines Gegenstandes zu begründen sind. Der AG ist in Kenntnis darüber, dass bei einem Transport durchaus Gebrauchsspuren entstehen können. Trotz ausreichender Sicherung durch Packmaterialen (Decken etc.) können vereinzelt Kratzer oder ähnliches auftreten. Herz ist berechtigt, solche “Kleinschäden” durch Ausbesserungsarbeiten weitestgehend zu beheben. Bei der Montage von Holzmöbeln ist darauf zu achten, dass Holz ein Naturstoff ist und sich aufgrund von Luftfeuchtigkeit und/oder Beschaffenheit des Aufstellortes anpassen und somit verformen kann. Herz behält sich die Montage von Möbeln (z.B. Küchenhängeschränke) vor, wenn zu vermuten ist, dass das Möbelstück hierbei beschädigt oder unbrauchbar wird.

f) Herz ist von seiner Haftung befreit, soweit Verlust oder Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

-Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden

-ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den AG

-Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den AG

-Beförderung von nicht von Herz verpacktem Gut in Behältern/Kisten

-Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Beladestelle oder Endladestelle nicht entspricht, sofern Herz den AG auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der AG auf der Durchführung der Leistung bestanden hat

-Beförderung von Pflanzen

-natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.

g) Herz ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die Herz auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. Generell keine Haftung seitens Herz besteht bei Überschreitungen von vereinbarten Fristen, innerhalb welcher ein Auftrag laut AG abgewickelt sein muss. Ebenfalls ist Herz von der Haftung befreit, wenn am Umzugstag der AG selbst Umzugsgut, welches von Herz transportiert wurde, be-/entlädt und/oder trägt.

h) Wird der Auftrag durch Herz nicht durchgeführt, so haftet er dem AG dafür nur, wenn ihn an der Nichtdurchführung ein direktes Verschulden trifft. Herz ist berechtigt, am Tage der Durchführung den Auftrag zu beenden, sofern die vertraglich vereinbarte Menge des Umzugsgutes derart abweicht, dass ihm der Transport aufgrund zu kleiner Fahrzeuge und/oder zu wenigen Mitarbeitern nicht mehr möglich erscheint. Den AG befreit dies jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu bezahlen.

i) Herz führt keine Elektro- und/oder Sanitärarbeiten durch. In Ausnahmefällen kann dieses vertraglich separat vereinbart werden. Bei De-/ Montagearbeiten an Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränken o.ä. haftet Herz nicht bei evtl. Schlauchbrüchen, Kabelbrüchen oder entstandene Wasserschäden.

 

9. Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,

 - wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde;

 - wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.

Ist ein Schadensfall eingetreten, die der AG im o. g. Zeitraum zur Anzeige gebracht hat, darf Herz, sofern möglich, den Schaden reparieren, bzw. einer Fremdfirma den Auftrag zur Reparatur erteilen, bzw. Kostenvoranschläge einholen. Rechnungen für bereits reparierte Möbel oder Gegenstände, bzw. Ersatzteilen, die bei der Durchführung des Umzugs beschädigt wurden, bzw. verloren gegangen sind und die der AG ohne vorherige Absprache mit Herz eingereicht hat, sind seitens Herz nicht ersatzpflichtig und werden nicht berücksichtigt.

Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

10. Pflichten des Auftraggebers

a) Der AG hat sicherzustellen, dass er selbst an der Be- u. Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall und benennt der AG zur Empfangnahme oder Absendung des Gutes bzw. zur Überprüfung desselben auf Schäden Dritte, und/oder bevollmächtigt er Dritte mit Unterschriften in seinem Auftrag, so ist dies für Herz rechtsverbindlich und kann später seitens des AG nicht mehr angefochten werden. Der AG hat seine Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstigen Vereinbarungen mit Herz zu informieren.

b) Gilt nur bei Festpreisen: Der AG ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der AG an, die Be- und/oder Entlade stelle sei für einen LKW bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen, und ist dies am Tage der Auftragsausführung nicht der Fall, so werden seitens Herz Mehrkosten aufgrund von einem Mehraufwand für die Zeit des Be- und/oder Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, welche vom AG als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, in welche weniger als 50 % des zu transportierenden Gutes hineinpassen.

c) Dem Auftraggeber obliegt die Aufsichtspflicht während dem Be- und Entladen. Des Weiteren ist dieser dazu verpflichtet das Umzugsgut sowohl nach Beladung als auch nach der Entladung auf Vollständigkeit zu prüfen. Für Fehlende Güter trägt Herz keine Haftung.

 

d) Der/die AG ist/sind verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hoch empfindlichen Geräten fachgerecht wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen für den Transport sichern zu lassen. Fernsehgeräte aller Art sind nur dann in der Transportversicherung enthalten, wenn sie mit den Originalverpackungen verpackt sind. Die Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist nicht Aufgabe von Herz. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist Herz nicht verpflichtet und haftet nicht für eventuelle Schäden aus der Nichtbefolgung dieser Vereinbarung.

e) Bei Vereinbarungen zum Transport von Beiladungen sichert/n der/die AG Herz den uneingeschränkten Zugang zum Umzugsgut zu. Das Umzugsgut muss freistehen und darf den Angaben bei der Vertragsvereinbarung nach nicht anders beschaffen sein. Sollten die Mitarbeiter von Herz oder einem weiteren Frachtführer vor der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, werden diese Arbeiten mit EUR 40,00 pro Mann/Std. zzgl. gesetzl. MwSt. berechnet.

f) Sollten grobe Abweichungen oder Zeitverzögerungen durch Falschangaben des AG (z.B. bei Aufzügen, längere Fahr- & Laufstrecken oder Transportumfang) entstehen, so kann Herz auf Nachberechnung bestehen. (Etagenzuschlag: 35,00 €; zusätzliches Ladevolumen: 50 €/m³; je angefangene halbe Überstunde wie vertragl. vereinbart)
 

11. Sonstiges

a) Die Mitnahme von Personen im Zugfahrzeug erfolgt stets ohne Aufpreis und auf Gefahr des Auftraggebers. Sie bedarf der Zustimmung des Fahrers und des Geschäftsführers.

 

b) Anzeigen und Erklärungen seitens Herz-Umzüge und des AG bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündlich abgegebene Erklärungen und Anzeigen sind unwirksam. Die Auftragsbestätigung per E-Mail durch den AG ist rechtsverbindlich.

12. Salvatorische Klausel

1. Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.


Stand 01.02.2018